Ausgangspunkt ist das Todesurteil des Sondergerichts Braunschweig gegen Moritz (Moses) Klein und dessen Hinrichtung 1942. Bei diesem bis heute nachwirkenden Urteil handelt es sich um das einzige in Norddeutschland nachweisbare Todesurteil gegen einen Juden.
Im Anschluss geht es um zahlreiche Urteile gegen Juden seit 1933, u. a. auf der Basis der „Heimtückegesetze“, nach denen einfachste Kritik geahndet werden konnte. Im Vortrag geht es vor allem um Verfahren gegen Juden aus Niedersachsen und aus den Niederlanden.
Veranstaltet von der GCJZ Göttingen.
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